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> Rechtsdienstleistungen im ausländischen Recht – registriert beim Bundesamt für Justiz gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 RDG. Herr Emad Aryan ist beim Bundesamt für Justiz als Rechtsdienstleister für Rechtsdienstleistungen im ausländischen Recht registriert. Der Schwerpunkt seiner registrierten Tätigkeit liegt im syrischen Recht. EAC Rechtsberatung bietet Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen professionelle außergerichtliche Rechtsdienstleistungen im ausländischen Recht, insbesondere im syrischen Recht, ausschließlich innerhalb des registrierten Tätigkeitsbereichs an. Eine Beratung oder Vertretung im deutschen Recht ist nicht Bestandteil des Leistungsangebots.
> Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter: Herr Emad Aryan hat die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter erfolgreich bestanden. Die Prüfung wurde vor der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm abgelegt. Das Prüfungszeugnis wurde gemäß § 37 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ausgestellt. Die Abschlussprüfung fand am 14. Juni 2019 statt. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung vermittelt fundierte Kenntnisse insbesondere in der Kanzleiorganisation, Aktenführung, Fristen- und Terminorganisation, Korrespondenz sowie der organisatorischen Bearbeitung von Rechts- und Notariatsangelegenheiten. Diese Qualifikation ergänzt die Kenntnisse und praktische Erfahrung von Herrn Aryan im syrischen Recht.
> Ergänzende Tätigkeitsbereiche: Ergänzend zu den registrierten Rechtsdienstleistungen bietet EAC Rechtsberatung Verwaltungsdienstleistungen, Büro- und Organisationsservice sowie Schreibdienstleistungen, insbesondere schreibtechnische Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen, an. Diese Tätigkeiten werden als eigenständige Dienstleistungen im Rahmen des angemeldeten Geschäftsbetriebs erbracht. Sie umfassen keine rechtliche Prüfung oder Beratung im deutschen Recht.
> Rechtsform und Inhaberschaft: EAC Rechtsberatung wird als Einzelunternehmen durch Herrn Emad Aryan geführt. Herr Emad Aryan ist Inhaber und persönlicher Ansprechpartner.
> Kooperationspartner: EAC Rechtsberatung arbeitet bei Bedarf und nach vorheriger Abstimmung mit selbstständigen Rechtsanwälten, Rechtsdienstleistern, Übersetzern, Dolmetschern, Unternehmen und sonstigen externen Fachleuten in Deutschland, Syrien und weiteren Ländern zusammen. Die Kooperationspartner handeln rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Ein Vertragsverhältnis mit einem externen Kooperationspartner kommt nur im jeweiligen Einzelfall durch eine gesonderte Vereinbarung oder Beauftragung zustande. Dessen Leistungen und Kosten sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags an EAC Rechtsberatung. EAC Rechtsberatung übernimmt keine Verantwortung für die eigenständige Leistungserbringung externer Kooperationspartner, soweit nicht gesetzlich zwingende Verantwortlichkeiten oder eigene Pflichtverletzungen von EAC Rechtsberatung bestehen.